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Creative British Investmentinformation GmbH. |
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| Der Handel mit Polizzen Der vorherige Eigentümer tritt alle Rechte und Pflichten aus der Polizze unwiderruflich gegen Entgelt durch eine notarielle Abtrittserklärung an den Investor ab. Diese notarielle Abtrittserklärung ("Deed of Absolute Assignment") wird der Versicherungsgesellschaft bekanntgegeben und die Versicherungsgesellschaft bestätigt und akzeptiert schriftlich den neuen Eigentümer ("Absolute Assignee"), soweit "Money Laundering Regulations 2003" ausreichend erfüllt worden sind. Es gibt die Möglichkeit, gebrauchte britische Polizzen im Namen von zwei oder mehreren Personen zu erwerben ("Beneficial Joint Tenancy"). Alle Eigentümer sind gleichberechtigt, die Reihenfolge der Namen ist nicht von Bedeutung. Wenn eine Polizze auf mehrere Eigentümer gemeinsam übertragen wird, ist der Identitätsnachweis und die Adreßbestätigung für jede Person einzeln zu erbringen. Minderjährige Kinder können nicht als Miteigentümer eingesetzt werden. Da nicht das Leben des Investors versichert wird, sondern weiterhin das Leben des ursprünglichen Versicherungsnehmers versichert bleibt, sind Auskünfte über Alters- und Gesundheitsfragen, die den Investor betreffen, nicht erforderlich. Diese Polizzen sind keine Überbringerdokumente, d. h. wenn die Originale der Polizzendokumente verloren gehen kann man durch eine Verlustmeldung an die Versicherungsgesellschaft eine gültige Ersatzpolizze erhalten. Der Investor übernimmt als neuer Eigentümer die Pflicht zur regelmäßigen weiteren Prämienzahlung an die Versicherungsgesellschaft und erhält dafür das Recht, bei Fälligkeit die Ablaufleistung zu erhalten. Wenn der Investor die Polizze nicht bis zur Fälligkeit behalten möchte, kann er diese wieder verkaufen. Eine Garantie, einen (Dritt-)Käufer zu finden gibt es nicht. Eine vorzeitige Kündigung direkt bei der Versicherungsgesellschaft ist möglich, dabei muß mit entsprechenden Abschlägen gerechnet werden. Identitätsnachweis und Adreßbestätigungen Die Versicherungsgesellschaften verlangen einen Identitätsnachweis und eine Adreßbestätigung, bevor neue Eigentümer registriert werden können und bevor Auszahlungen geleistet werden. Der Identitätsnachweis wird durch eine Passkopie (oder die Kopie eines anderen amtlichen Lichtbildausweises) erbracht. Die Adreßbestätigung besteht aus zwei unterschiedlichen Kopien, auf denen die Adresse ersichtlich ist, z.B. Kontoauszug, Strom-/Gasrechnung, Telefonrechnung (kein Mobilfunk). Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein. Die steuerliche Behandlung der Erträge aus britischen Lebensversicherungen Die Gewinnbeteiligungen aus britischen Lebensversicherungspolizzen unterliegen laut Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen nicht der österreichischen Einkommensbesteuerung, vorausgesetzt, daß mindestens eine zehn-jährige Gesamtlaufzeit der Polizzen besteht, berechnet vom Datum des Ersterwerbes und zumindest einmal jährlich Prämienzahlungen stattfinden. Dies gilt auch für die Zweiterwerber von Polizzen, selbst wenn beim Kauf nur noch eine geringe Restlaufzeit besteht. Die Prämienzahlungen können nicht im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. CREATIVE BRITISH INVESTMENTINFORMATION GMBH. kann keine Steuerberaterfunktion übernehmen und kann daher auch keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Im Zweifelsfall muß sich daher der Investor bei einem Steuerberater informieren. Das Ableben des Investors während der Laufzeit Wenn der Investor Alleineigentümer der Polizze war, bleibt die Polizze unverändert aufrecht und geht auf die Erben des Investors über. Bei gemeinsamen Besitz der Polizze geht bei Ableben einer Person deren Anteil an den oder die verbleibenden Besitzer über. Das Ableben der versicherten Person Bei Ableben der versicherten Person wird die Polizze sofort fällig und die Ablaufleistung an den Investor ausbezahlt. Die Ablaufleistung besteht aus der Versicherungssumme, den bis dahin gutgeschriebenen Jahresboni und dem aktuellen Schlußbonus bezogen auf die tatsächlich vergangene Laufzeit der Polizze. Die Polizze endet dann und es besteht keine weitere Verpflichtung zu Prämienzahlungen. Die Varianten des Investments Der Investor kann durch die Auswahl der Polizzen sowohl über die Höhe (ab € 20.000 für eine Einzelpolizze) als auch über die Laufzeit seines Investments (fünf bis fünfzehn Jahre) bestimmen. Das Modell der "Ewige Rente" beginnt ab einem Investment von € 85.000 und zeichnet sich durch die Möglichkeit einer regelmäßigen Auszahlung ab dem fünften Jahr aus. Der Investor kann die "Ewige Rente" auch schrittweise aufbauen, indem er jedes Jahr eine der Polizzen kauft und den Ankauf somit über fünf Jahre verteilt. Der Gewinn für den Investor ensteht durch die Differenz zwischen Gesamtkosten und Ablaufleistung, der jedes Jahr ausbezahlt wird. Die Durchführung des Investments Die gesamte Abwicklung dieses Investments (Ankauf der Polizzen, Eigentumsübertragung, Überweisung aller Prämienzahlungen und Inkasso der Ablaufleistung) wird von CREATIVE BRITISH INVESTMENTINFORMATION GMBH. im Auftrag des Investors durchgeführt. Während der Laufzeit des Investments erstellt CREATIVE BRITISH INVESTMENTINFORMATION GMBH. auf Wunsch für den Investor einmal pro Jahr eine Bewertung seiner Polizzen. |
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